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Zahnarztangst und die private Krankenversicherung (PKV)

In unserem Beitrag „Zahnarztangst und die Krankenkassen“ sind wir ausführlich darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für eine Vollnarkose übernimmt. Beim Lesen dieses Berichtes zeigt sich, dass es für Menschen mit Dentalphobie (also starker Angst vor dem Zahnarzt) durchaus Möglichkeiten gibt, die Kosten übernehmen zu lassen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie den oben genannten Artikel lesen.

Wie aber verhält es sich, wenn Sie privat versichert sind? Und wenn Sie GKV-Patient sind, besteht dann die Möglichkeit, bei einer PKV einen Vertrag abzuschließen?

Für PKV-Bestandskunden gilt: Immer auf den Tarif achten und alles mit der Versicherung besprechen

Natürlich können auch Menschen mit Zahnarztangst privat versichert sein, zum Beispiel:

  • wenn sie als Kinder durch ihre Eltern in der PKV nachversichert werden konnten bzw. mussten.
  • wenn sie eine Voll- oder Zusatzversicherung abgeschlossen haben, bevor sie mit der Dentalphobie konfrontiert wurden.

Wenn Sie schon Ihr Leben lang privat versichert waren, werden Sie vermutlich genau wissen, was zu tun ist, worauf Sie achten müssen und welche Leistungen genau Ihr Tarif abdeckt.

In jedem Fall aber gilt, dass Sie vor der Behandlung, die spezielle Methoden wie Vollnarkose oder andere Möglichkeiten der Betäubung enthält, unbedingt mit Ihrer Versicherung sprechen müssen. Selbst „alte Hasen“ kennen Ihre Tarifbestimmungen in aller Regel nicht bis ins kleinste Detail, daher ist es ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen.

Keine Angst vor telefonischen Absagen!

Es kann allerdings sein, dass Sie etwa bei einer telefonischen Anfrage bei Ihrer PKV die Antwort erhalten, dass eine Vollnarkose oder ähnliche Verfahren nicht übernommen werden. Das sollte Sie aber nicht gleich aufgeben lassen. Denn nachweislich reagieren auch viele gesetzlichen Krankenkassen auf diese Anfrage ablehnend.

Eine solche pauschale Ablehnung kann schon fast als Skandal bezeichnet werden, denn wenn die Voraussetzungen stimmen, können Kassenpatienten sehr wohl mit der Kostenübernahme einer Vollnarkose rechnen. Das Mindeste wäre daher, wenn die GKV nach den genaueren Gründen fragt, um daraufhin eine Aussage zu treffen. Eine pauschale Ablehnung ist daher verantwortungslos und entspricht nicht dem, was einem gesetzlich Versicherten zusteht.

Bei der PKV muss man mit ähnlichen pauschalen Ablehnungen rechnen, wenngleich diese natürlich – wie in der GKV ebenso – nicht zwingend erfolgen müssen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist die große Frage, die Sie beschäftigen muss, die der Leistungen Ihres Tarifs. Den können Sie natürlich selbst studieren, manchmal ist es aber sinnvoll und ratsam, einen Fachmann drüber schauen zu lassen, der sich im „Tarifdschungel“ der privaten Krankenversicherungen gut auskennt.

Es führt also kein Weg daran vorbei, sich mit dem Tarif Ihrer PKV genau zu befassen, bevor Sie sich an eine Behandlung wagen.

Man muss aber ehrlicherweise dazu sagen, dass bei Menschen mit Dentalphobie immer die Gefahr besteht, dass sie mit dem Studieren ihres Tarifs eine sehr lange Zeitspanne verbringen. Sie wissen es ja selbst, jede Möglichkeit, den notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben, wird genutzt. Das kann bedeuten, dass Sie am Ende den Wortlaut Ihres PKV-Tarifs quasi auswendig kennen. Doch eine Zahnbehandlung hatten Sie deswegen noch nicht.

Seien Sie also ehrlich mit sich und machen Sie sich bewusst, dass die Beschäftigung mit Ihrem Tarif eine vorbereitende Maßnahme für den Zahnarztbesuch ist, kein „zahnmedizinisches Studium“, das Sie vom Gang in die Praxis abhält.

Zahnzusatzversicherung mit Zahnarztangst?

Das Prinzip der privaten Krankenversicherung ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Erst wenn diese beantwortet und durch die Versicherungsgesellschaft akzeptiert wurden, kommt ein Vertrag zustande. Je nachdem, welche Fragen wie beantwortet wurden, kann der Versicherungsschutz abgelehnt oder mit sogenannten Risikozuschlägen belegt werden.

Für Menschen mit Dentalphobie gibt es aber eine Möglichkeit, sich dennoch trotz der Gesundheitsfragen versichern zu lassen.

An dieser Stelle ist ein Hinweis unsererseits wichtig: Die nun folgenden Informationen sollten Sie mit Vorsicht genießen. Denn wir sind nicht zwingend der Meinung, dass die hier beschriebene Option wahrgenommen werden sollte. Wir würden sie als grenzwertig bezeichnen, beschreiben sie aber trotzdem, weil Sie bei einer Recherche im Internet ohnehin darauf stoßen werden.

Die Gesundheitsfragen bei der Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie im Netz danach suchen, werden Sie auf Seiten stoßen, die Ihnen die Möglichkeit einer privaten Zahnzusatzversicherung wie folgt erklären:

  • Der letzte Zahnarztbesuch muss schon sehr lange zurück liegen, aktuell sind also keine Behandlungsmaßnahmen durch einen Zahnarzt angeraten.
  • Die Fragen im Antrag der Krankenversicherung müssen so gestellt sein, dass nach den Zähnen gefragt, aber nicht nach vergangener Behandlungen (auch wegen Zahnarztangst) Auskunft verlangt wird.
  • Die Frage nach einer Behandlung in den letzten zwei Jahren sollte nicht im Antrag stehen.

Man kann so natürlich an die Sache herangehen. Doch wir sind nicht der Meinung, dass das empfehlenswert ist. Denn bei genauerer Betrachtung ist die Verneinung der Frage, ob eine zahnmedizinische Maßnahme angeraten ist, nicht korrekt.

Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen wollen und den Verkäufer fragen, ob mit dem Wagen alles in Ordnung ist, wird es Ihnen nicht weiterhelfen, wenn er antwortet: „Im Moment ist kein Werkstattbesuch angeraten.“

Denn das kann eben auch bedeuten, dass der Wagen vor vielen Jahren das letzte Mal eine Werkstatt gesehen hat. Würden Sie dieses Auto kaufen wollen?

Seien Sie bitte ehrlich

Vielleicht kann es funktionieren, wenn Sie es so probieren, wie wir eben beschrieben haben. Und wir weisen ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin, weil wir schließlich nicht verhindern können (und das natürlich auch nicht wollen), dass Sie auf anderen Seiten auf diese Herangehensweise stoßen.

Doch wir möchten Sie ausdrücklich nicht dazu ermutigen, den beschriebenen Weg zu gehen. Weil wir der Meinung sind, dass der „Schuss nach hinten losgehen“ kann. Wenn Ihre ausgewählte Versicherungsgesellschaft es drauf anlegt, wird sie wahrscheinlich Möglichkeiten finden, um sich aus der Leistungspflicht zu befreien. Bedenken Sie, dass Krankenversicherer Rechtsabteilungen haben werden, die größer sind als so manche Firma.

Unsere klare Empfehlung lautet daher: Seien Sie gegenüber der PKV, bei der Sie einen Antrag auf eine Zahnzusatz- oder Vollversicherung stellen, ehrlich. Wenn sie dann Ihren Antrag annimmt, müssen Sie sich diesbezüglich keine Gedanken mehr machen.

Wer bietet Tarife für Dentalphobie an?

Der Markt der privaten Krankenversicherungen ist groß und teilweise sehr unübersichtlich. Viele verschiedene Versicherer bieten noch viel mehr Tarife an, die nur schwer inhaltlich zu durchdringen sind. Was man aber sagen kann, ist, dass Tarife, die beispielsweise eine Vollnarkose beinhalten, ganz offensichtlich Angstpatienten im Hinterkopf haben.

Versicherungstarife, die auch für Menschen mit Dentalphobie attraktiv sind, waren in der Vergangenheit zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung „ Ja dental Plus “ der Janitos Versicherung, die „ Universa dentprivat “, die „ R+Z Z1U ZV “ oder die „ZahnGesund“ von der „münchener verein“. Auch die Barmer hat mit ihren Tarifen „Mehr Zahn“ immer wieder auf sich aufmerksam gemacht.

Häufig werden Vollnarkosen erstattet, keine Gesundheitsfragen gestellt oder – unter gewissen Voraussetzungen – auch erkrankte Zähne mitversichert.

Aber auch hier gilt: Setzen Sie sich mit dem Tarif, den Sie favorisieren, genau auseinander, und holen Sie sich gegebenenfalls auch Hilfe, um die Tarifbestimmungen zu verstehen. Nicht selten nehmen Versicherer Tarife auch aus ihrem Angebot oder bieten für Neukunden andere als für Bestandskunden an.

Selbst, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie im Netz auf einen Tarif gestoßen sind, der aktuell ist, sollten Sie beim Versicherer zusätzlich nachfragen.

Wenn Sie bei Ihrer Zahnbehandlung Selbstzahler sind

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Kostenübernahme in Ihrem Fall nicht in Frage. Während Sie als GKV-Versicherter mit der Hilfe des Gutachtens eines Psychiaters zur Kostenübernahme kommen können, ist das bei der PKV nicht möglich.

Denn wenn Ihr Tarif keine Vollnarkose enthält, werden Sie auch mit einem Gutachten nichts ausrichten können. Das kann ein tiefes Loch ins Portemonnaie reißen, und viele Menschen können sich das einfach nicht leisten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Ratenzahlung . Hier gibt es unterschiedliche Anbieter mit entsprechenden Konditionen. Das kann Ihre finanzielle Belastung spürbar senken.

Und noch eine Ermunterung zum Schluss: Wenn Sie all Ihren Mut zusammengenommen haben und bereit sind, sich Ihrer Angst zu stellen, haben Sie den wichtigsten Schritt überhaupt gemacht. Die Fragen nach der passenden Behandlung und die der Kostenübernahme sind natürlich wichtig und müssen geklärt werden.

Unbezahlbar ist aber in jedem Fall der Mut, den Sie aufbringen, um sich der Situation zu stellen. Bitte vergessen Sie also nicht, sich auf die Schulter zu klopfen. Sie haben es sich (schon jetzt) verdient.

 

Erfahrungsberichte

Nachrichten

Praxisalltag: Die Krux mit der Spritze

Wer Patienten mit Dentalphobie verstehen will, muss sich zunächst von zahlreichen eigenen Einschätzungen und Einstellungen verabschieden. Denn die Wahrnehmung von Menschen mit Zahnarztangst ist eine andere. Wer das weiß, ist einen großen Schritt weiter – und wird die Spritze mit neuen Augen betrachten.

Zahnhygiene und Kunst: Passt das zusammen?

Der Zahnarztbesuch ist immer wieder so ein Thema. Während die eine Personengruppe sich auf den Behandlungsstuhl setzt, als würde sie in einem Kinosessel Platz nehmen, bekommt die andere schon Panik, wenn sie auch nur an den Geruch einer Praxis denkt. Eine russische Künstlerin möchte auf das Thema Zahnhygiene aufmerksam machen und hat dazu sehr eigenwillige Skulpturen entworfen.

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